AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons feingemacht, Inhaber: Fellfluencer UG, Rohrbergstr. 4, 65343 Eltville

I.    Allgemeines

1. Der Hundesalon „feingemacht“, Inhaberin Fellfluencer UG,     Rohrbergstr. 4 16, 65343 Eltville, wird nachfolgend kurz als „feingemacht“ bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von feingemacht im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von feingemacht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von feingemacht gelten in ihrer jeweils     neuesten Fassung.

II.    Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen

1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von feingemacht werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die jederzeitige Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.

3. Feingemacht behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen von feingemacht.

4. Feingemacht vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten wird eine No-Show Gebühr von 50,00 Euro von feingemacht erhoben werden.

III.     Preise und Bezahlung

1. Soweit zwischen feingemacht und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei feingemacht im Ladenlokal in der Preisliste ausgewiesenen Preise. Sie gelten grundsätzlich für gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.

2. Der Leistungsumfang gemäß den einzelnen Angaben auf der Preisliste wird vor Durchführung des Auftrags vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der unter vorstehender Ziffer II während der Durchführung des Auftrags ergeben, gelten zwischen feingemacht und dem Kunden als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,- im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Preis nicht übersteigen.
3. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine  Parasitenbehandlung. feingemacht ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers als Mehraufwand in Rechnung zu stellen
4. Sofern zwischen dem Kunden und feingemacht nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

IV.    Haftung
1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund  bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.

3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich feingemacht im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird feingemacht nicht haftbar gemacht, es sei denn, feingemacht hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von feingemacht wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung von feingemacht haftet feingemacht im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.

5. feingemacht haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung von feingemacht in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

7.Liegt ein von feingemacht zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist feingemacht zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminsvereinbarung berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

V.    Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Landgericht Wiesbaden.

Eltville, 02.01.2016